AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. 1. Annahme
Die Secondhandläden der Neuen Arbeit gGmbH (im Folgenden Neue Arbeit) übernehmen die Verkaufsvermittlung der Ware der KundInnen. Die Neue Arbeit behält sich das Recht vor, Ware ganz oder teilweise, ohne Begründung abzulehnen. Präsentation und Verkauf der überlassenen Waren können nur für KundInnen mit Kundenkarte (oder vorläufiger Kundenkarte) erfolgen. Die Neue Arbeit nimmt maximal 30 Teile pro Abgabe an. Im Falle von Markenware versichert der/ die KundIn, dass es sich hierbei um echte Markenware handelt und keine Verletzung des Marken- und/ oder Plagiatsrechts vorliegt. Der/ die KundIn haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben können und versichert, dass sie frei von Rechten Dritter ist.
1. 2. Zustand der Ware
In Kommission gegebene Kleidung (bevorzugt ist Markenware) entspricht der laufenden Saison, ist neuwertig, gepflegt, gewaschen und gebügelt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln, wie fehlende Knöpfe oder defekte Reißverschlüsse. Schuhe sind neu oder neuwertig und weisen kaum Gebrauchsspuren auf. Gebrauchsgegenstände sind sauber, funktionstüchtig und vollständig
1. 3. Vergütung
Der Einkaufspreis wird bei der Warenannahme mit dem/der KundIn vereinbart. Nach Ablauf der Kommissionszeit (4 Wochen) erhält der/ die KundIn den vereinbarten Kundenanteil am Verkaufserlös. Sollten nach der Annahme Verschmutzungen oder Mängel festgestellt werden, kommt diese Ware nicht in den Verkauf. Bei einer Warenannahme ohne gemeinsame Preisfestlegung erklärt sich der/ die KommittentIn mit dem von der Neuen Arbeit festzusetzenden Preis einverstanden.
1. 4. Auszahlung
Wird innerhalb der vierwöchigen Präsentationszeit ein Verkaufserlös erzielt, erhält der/die KundIn den vorab festgelegten Kundenanteil. Der Verkaufserlös muss spätestens sechs Monate nach Anlieferung von dem/ der KundIn abgeholt werden, andernfalls erlischt der Anspruch. Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage der Kundenkarte und in bar. Auszahlungen sind auf maximal 100€ wöchentlich beschränkt. Mit der Warenabgabe besteht ausschließlich ein Anspruch auf Auszahlung des Anteils des Verkaufserlöses, nicht auf Rückgabe der Ware. Die nicht verkauften Waren werden karitativen Zwecken zugeführt. Eine Spendenquittung kann nicht ausgestellt werden.
1. 5. Haftung
Die Neue Arbeit übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und Leitungswasserschäden oder höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.
1. 6. Rechtsgültigkeit
Die Neue Arbeit behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGB werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig. Mit der Unterschrift auf der Einverständniserklärung gelten die AGB als rechtsgültig und vereinbart. Dies gilt nicht für laufende Verkaufsvermittlungen.
1. 7. Gewährleistung bei Verkauf
Eine Gewährleistung sowie Garantie sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Kauf nimmt der/ die KäuferIn das Angebot wie gesehen und beschrieben an. Die Beschaffenheit der Ware gilt dann als vereinbart. Der Umtausch ist ausgeschlossen.
Stand: 01.03.2018